Häufige Fragen

Hier erhalten Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Themen ESG, CSRD und Nachhaltigkeitsberichterstattung.

Was bedeutet der Begriff Tagging?

Tagging beschreibt den Prozess, bei dem die Werte Ihres Berichts einer Taxonomieposition zugeordnet werden. Dieser so genannte Etikettierungsprozess erfolgt durch Anklicken oder Markieren eines zu kennzeichnenden Wertes und der anschließenden Auswahl der Taxonomieposition.

(Quelle: https://www.esef-manager.eu/esef-erstellen/, Stand unbekannt, Zugriff 21.12.2022)

Was ist die Nachhaltigkeitsberichterstattung?

Das Thema Nachhaltigkeit ist in den letzten Jahren zunehmend in den Vordergrund gerückt und zu einem Megatrend des 21. Jahrhunderts geworden. Viele Unternehmen stellen sich bereits ihrer gesellschaftlichen Verantwortung und setzen dies mit Nachhaltigkeitsprojekten um und berichten gegenüber ihren Stakeholdern. Aus Kür wird Pflicht – denn auch die EU hat nachhaltiges Wirtschaften auf ihre Agenda gesetzt. Mit der EU Direktive COM/2021/189 final – Vorschlag für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Richtlinien 2013/34/EU, 2004/109/EG und 2006/43/EG und der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen werden u.a. in Deutschland wesentlich mehr Unternehmen verpflichtet, Nachhaltigkeitsinformationen zu erheben und in einem durch die EU vorgegebenem Berichtsformat offenzulegen. Aus der EU Direktive COM/2021/189 final resultiert für Sie die Herausforderung gegenüber Interessensberechtigten zu berichten, dass Sie als Unternehmen, auch als KMU, ökologische und soziale Aspekte im Sinne der Wirtschaft und Gesellschaft beachten und erfüllen. 

Worum geht es bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung?

Im wesentlichen Kern geht es bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung um die Dokumentation der Schritte, die Sie als Unternehmen durchführen, um u.a. das durch die Europäische Union formulierte Klimaziel einer wirtschaftlichen Emissionsneutralität bis zum Jahr 2030 zu erreichen. Die Digitalisierung dieser Dokumentation, zum Beispiel CO²-Ausstoß pro Mitarbeiter oder der gesellschaftlichen Verantwortung im Sinne der Gleichberechtigung, wird anhand einer EU-Taxonomie vereinheitlicht und mit Hilfe der iXBRL Technologie (Inline eXtensible Business Reporting Language), die auch die Digitalisierung des ESEF-Berichts ermöglicht, in ein XHTML Format überführt und schlussendlich dem verantwortlichen Officially Appointed Mechanism (in Deutschland das Unternehmensregister (UReg) zur Offenlegung übermittelt.

Was bedeuten die E-S-G-Faktoren?

Unter ESG versteht man die Berücksichtigung von Kriterien aus den Bereichen Umwelt (Environmental), Soziales (Social) und verantwortungsvolle Unternehmensführung (Governance).

  1. Das „E“ für Environment steht hierbei z.B. für Umweltverschmutzung oder -gefährdung, Treibhausgasemissionen oder Energieeffizienzthemen (Umwelt).
  2. Social („S“) beinhaltet Aspekte wie Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Diversity oder gesellschaftliches Engagement (Corporate Social Responsibility).
  3. Unter Governance („G“) wird eine nachhaltige Unternehmensführung verstanden. Hierzu zählen z.B. Themen wie Unternehmenswerte oder Steuerungs- und Kontrollprozesse (Corporate Governance). 

(Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/esg-kriterien-120056/version-369280, Stand 28.01.2019, Zugriff 21.12.2022)

Was ist die CSRD?

Die Corporate Sustainability Directive (CSRD) ersetzt in Kürze die Non Financial Reporting Directive (NFRD) aus dem Jahr 2014. Die CSRD ist Teil des europäischen Green Deal, einem Paket politischer Initiativen, mit dem die Grundlagen geschaffen werden sollen, um in der EU einen grünen Wandel zu vollziehen und den Staatenverbund bis 2050 klimaneutral zu machen. Diese Zielsetzung ist eine politische Priorität für die EU.

(Quelle: https://www.dqsglobal.com/de-de/blog/nachhaltigkeitsberichtspflicht-was-bedeutet-die-corporate-sustainability-directive-csrd-fuer-mein-unternehmen, Stand 20.07.2022, Zugriff 21.12.2022)

Wofür steht die Abkürzung NFRD?

Die NFRD (Non-Financial Reporting Directive) ist geregelt in der Richtlinie 2014/95/EU zur Änderung der Richtlinie 2013/34/EU im Hinblick auf die Angabe nichtfinanzieller und die Diversität bezogener Informationen. Kapitalmarktorientierte Unternehmen, Finanzdienstleister und Versicherungen mit mindestens 500 AN im Jahresdurchschnitt und einer Bilanzsumme von über 20 Millionen Euro oder einem Umsatz von über 40 Millionen Euro sind durch Berichterstattung seit dem 01.01.2017 verpflichtet.

(Quelle: https://www.wpk.de/fileadmin/html/nachhaltigkeit/ra.html, Stand 10.03.2023, Zugriff 10.03.2023)

Wofür steht die Abkürzung XHTML?

Die Abkürzung XHTML steht für Extensible Hyper Text Markup Language. XHTML bildet ein Zwischenstück zu XML und HTML, nutzt die typische, semantische Syntax von XML, ist aber weniger auf die Auszeichnung hierarchischer Strukturen ausgelegt, sondern mehr auf die Definition und Strukturierung von Dokumenten und Inhalten.

(Quelle: https://www.seo-analyse.com/seo-lexikon/x/xhtml/, Stand: unbekannt, Zugriff: 21.12.2022)

Was wird unter XBRL verstanden?

XBRL bedeutet eXtensible Business Reporting Language. Es handelt sich um ein text-basiertes Format zum Austausch von Informationen im Rahmen der elektronischen Finanzberichterstattung. Die Berichtssprache basiert auf dem XML-Standard. XBRL findet seit längerem Anwendung im Rahmen der Übermittlung der E-Bilanz an die Finanzbehörden in Deutschland.

(Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/xbrl-53550/version-276632, Stand 14.09.2017, Zugriff 21.12.2022)

Worum handelt es sich bei iXBRL?

iXBRL stellt eine Erweiterung des XBRL dar und zeigt die Informationen der XBRL-Dokumente in jedem Webbrowser an. Das Format der iXBRL-Dokumente ist sowohl Maschinen als auch Menschen lesbar.

(Quelle: https://www.berichtsmanufaktur.de/wissenswertes/ixbrl/, Stand: unbekannt, Zugriff 21.12.2022)

Wofür steht die Abkürzung ESEF?

Die Abkürzung ESEF steht für European Single Electronic Format. Sie ist die EU-einheitliche verwendete Bezeichnung für das elektronische Berichtsformat.

(Quelle: www.ESEF-Manager.de, Stand: unbekannt, Zugriff 21.12.2022)

Was ist eine EU Taxonomie?

Die EU-Taxonomie ist ein wissenschaftsbasiertes Transparenzinstrument für Unternehmen und Investoren. So werden Anleger bei Investitionen in Projekte und Wirtschaftstätigkeiten, die sich deutlich positiv auf Klima und Umwelt auswirken, künftig von der gleichen Grundlage ausgehen können. Darüber hinaus werden Offenlegungspflichten für Unternehmen und Finanzmarktteilnehmer festgelegt.

(Quelle: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_22_711, Stand 02.02.2022, Zugriff 21.12.2022)

Was bedeutet die Nachhaltigkeitsberichterstattung konkret in der Praxis für mich? 

Damit Sie Ihrer Verpflichtung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nachkommen, sind die ersten Schritte wichtig. Für den initialen Start der Nachhaltigkeitsberichterstattung, also Ihrem ersten Schritt überhaupt, empfehlen wir Ihnen zunächst, die folgenden Grundfragen in Ihrem Unternehmen zu beantworten:

  • Welche Daten werden benötigt und liegen mir diese vor? Falls ja, in welcher Form und wo?
  • Wer sollte bei der Datensammlung und Berichterstellung in meinem Unternehmen eingebunden werden?
  • Werden externe ESG-Berater in den Prozess einbezogen?
  • Werde ich den Prozess der Nachhaltigkeitsberichterstattung eigenständig im Unternehmen durchführen oder lagere ich die Gesamtaufgabe bzw. Teilaufgaben aus?
  • Wie integriere ich den Prüfprozess einer Prüfungsinstanz in meinen Ablauf?
  • Wie überführe ich die vorhandenen Daten in das geforderte amtliche Format zur Offenlegung? 
  • Verändern sich Fristen zur Offenlegung für mich?

Aus den folgenden Gründen ist es wichtig und unumgänglich für Sie, die oben stehenden Fragen zu beantworten:

  1. Je nach vorhandener Datenlandschaft kann nach der Beantwortung der oben genannten Fragestellungen besser eingeschätzt werden, welche Größenordnung die Umstellung des internen Reportings für Sie bedeutet.
  2. Sie und alle anderen Beteiligten erhalten eine bessere Planbarkeit der einzelnen Aufgaben, um am Ende die fristgerechte Einreichung der geforderten Inhalte der Nachhaltigkeitsberichte gewährleisten zu können. 

Diese Vorgehensweise, also die Beantwortung der Grundfragen, hat sich bewährt, wie unsere bei der Einführung der ESEF-Berichterstattung in den letzten zwei Jahren gemachten Erfahrungen zeigen. Unternehmen, die frühzeitig angefangen haben, sich vorzubereiten, konnten im späteren Verlauf der Umstellung deutlich bessere und schnellere Erfolge im Sinne der Berichterstellung und eine erfolgreiche regulatorische/gesetzeskonforme Pflichterfüllung erzielen – so lautet auch das Feedback unserer ESEF-Kunden.

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