Womit unterstützt mich die Bundesanzeiger Verlag GmbH?

Die Bundesanzeiger Verlag GmbH befasst sich mit einer Reihe von regulatorischen Themen.

Unsere Evidenzzentrale bündelt die Aufgaben der Bundesanzeiger Verlag GmbH als Partner der Gesetzgebung mit dem „Bundesanzeiger“, dem „Unternehmensregister“, dem „Transparenzregister“, dem „Bundesgesetzblatt“ sowie weiteren Plattformen und amtlichen Drucksachen. Darüber hinaus kommen verpflichtete Unternehmen in Deutschland ihrer Offenlegungspflicht im „Bundesanzeiger“ und „Unternehmensregister“ nach.

Warum haben wir uns als Bundesanzeiger Verlag GmbH entschieden, Sie bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu unterstützen?

Dank der erfolgreichen Markteinführung des „ESEF-Managers“, mit dem ESEF-Berichtsformate umgesetzt, der Jahres- und Konzernabschluss digitalisiert und die ESEF-Berichtspakete validiert werden, haben wir praxisnahe Erfahrungen in der Umsetzung regulatorischer Anforderungen gesammelt und unsere Fachexpertise umfassend erweitert. Unsere Erfahrungen im Bereich Tagging-Software werden wir im Rahmen der bevorstehenden Nachhaltigkeitsberichterstattung aktiv einbinden und Sie mit unserem Know-how unterstützen. Wir sind jetzt bereits in Arbeitskreisen aktiv vertreten!

In puncto Software gibt es, bis auf das vorgegebene Datenschema, in das die Daten Ihres Nachhaltigkeitsberichts künftig überführt werden müssen, nahezu keine Unterschiede.

Unsere Entscheidung, Sie bei der Umsetzung der Pflichten zur Nachhaltigkeitsberichterstattung zu unterstützen, basiert größtenteils auf der Kongruenz zwischen der technischen Umsetzung des ESEF-Berichtsformats und der Überführung des Nachhaltigkeitsberichts in das geforderte technische Format zur Offenlegung.

Eine weitere Besonderheit qualifiziert uns als Ihren Ansprechpartner: Neben den im folgenden Lösungsansätzen zur Umsetzung Ihrer Verpflichtung, mit denen wir Sie künftig unterstützen werden, wird die Bundesanzeiger Verlag GmbH in Kürze die annehmende Stelle Ihres ESG-Berichts sein und ist in diesem besonderen Fall selbst zur Berichterstattung verpflichtet.


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